Erteilung einer Ersatzbescheinigung für eine Waffenbesitzkarte für erheblich gefährdete Hoheitsträger zum Führen von Schusswaffen beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzPersonen, die aufgrund ihrer wichtigen Aufgaben für den Bund oder ein Land besonders gefährdet sind, erhalten anstelle einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins eine spezielle Bescheinigung. Diese Bescheinigung erlaubt ihnen den Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen dieser Waffen.
Dieses Gesetz gilt nicht für Bedienstete anderer Staaten, die dienstlich mit Waffen ausgestattet sind und im Rahmen einer inter-nationalen Vereinbarung oder auf Anforderung einer zuständigen deutschen Behörde tätig werden. Solange die Vereinbarung oder Zustimmung nichts anderes bestimmt, sind sie von diesem Gesetz ausgenommen.