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mixins.searchInfo_searchTermErlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger Erteilung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger Erteilung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Die Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger ist in Deutschland reglementiert. Dies ist gesetzlich geregelt.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Hebamme oder Entbindungspfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Hebamme“ oder „Entbindungspfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Die Berufserlaubnis wird, nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen.

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