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mixins.searchInfo_searchTermAuskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Worms

Auskünfte aus dem Melderegister erteilt das Bürgerservicebüro.

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

Termin online reservieren

Mit einer Auskunftssperre können Sie erreichen, dass Ihre zuständige Meldebehörde nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen eine Melderegisterauskunft zu Ihren Daten erteilt.

Einrichten einer Übermittlungssperre:

keine Übermittlung persönlicher Daten an:

Adressbuchverlage

Religionsgemeinschaften

Politische Parteien und Wählergruppen zwecks Volksentscheiden und Alters- und Ehejubiläen

Sie kann ohne Begründung eingerichtet werden.

Melderegisterauskünfte an Dritte können weiterhin erteilt werden.

Einrichten einer Auskunftssperre:

Hiermit können Melderegisterauskünfte gegenüber Privatpersonen und Unternehmen unterbunden werden

Es ist ein wichtiger Grund (Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit, Adoption) erforderlich und ein Nachweis darüber vorzulegen (Gerichtsurteil, Arbeitsvertrag etc.)

Angehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe (z.B. Mitarbeitende einer Behörde) genügt nicht als Legitimation

 

Ihre zuständige Stelle:

Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.11 Bürgerservicebüro

Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)       oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

Jetzt gleich online erledigen! Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

Hauptstelle Folzstraße 5 >> Öffnungszeiten siehe oben (Vorsprache nur mit Termin!) Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Unsere 4 Außenstellen:

In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.  Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

Folzstraße 5
67547 Worms
Bemerkung:
Bürgerservicebüro Hauptstelle. im Bürgerrathaus
+49 6241 853-3799
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

Freitag
07:15 Uhr - 12:00 Uhr
Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
 

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