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mixins.searchInfo_searchTermRundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Ihre zuständige Stelle:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

0221 5061-0
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