Wollen Sie ein Fahrzeug auf sich umschreiben, was derzeit außerhalb Ihres Zulassungsbezirks zugelassen ist? Dann müssen Sie dies bei der für Ihren Wohnsitz / Betriebssitz...
Ihr Fahrzeug ist bereits zugelassen und wurde technisch verändert, z. B. durch Anbau einer Anhängerkupplung, Leistungsreduzierung des Motorrades oder ähnliches.
Eine technische...
Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:
Änderungen von Angaben zum Halter ...
Die in der ZB II eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ist kein Eigentumsnachweis.
Technische Änderungen am Fahrzeug (z. B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vermerkt werden.
Aber...