Fahrzeuge im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) können Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr gewährt werden.
Bevorrechtigungen sind...
Sie sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen? Dann müssen Sie bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren lassen und ein neues...
Sie sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen möchten aber Ihr altes Kennzeichen beibehalten? Dann müssen Sie bei der für Ihren neuen Wohnsitz / Betriebssitz zuständigen...
Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug...
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für:
Personenkraftwagen mit Anhänger
mehrspurige Kraftfahrzeuge...
Wenn Sie ein Betriebserlaubnisdokument ( Betriebserlaubnisbescheinigung, Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II) für Ihr Fahrzeug verloren haben oder dieses Dokument...
Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:
Änderungen von Angaben zum Halter ...
Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I ist Ihnen verloren gegangen oder wurde sogar gestohlen? Dann benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die in der ZB II eingetragene Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) ist kein Eigentumsnachweis.
Technische Änderungen am Fahrzeug (z. B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vermerkt werden.
Aber...
Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II ist Ihnen verloren gegangen oder wurde sogar gestohlen? Dann benötigen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II.
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann...