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© Julie Sponholz / Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH

Schwangerschaft und Elternschaft

Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor für Unternehmen in Deutschland. Studien zeigen: Je besser die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt, desto mehr Fachkräfte stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Um Familien wirtschaftliche Stabilität zu bieten, gibt es besondere Regelungen. Informationen und Services dazu finden Sie hier.

Leistungen:

Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen

Sie müssen sich Ausnahmen für das Verbot von Nachtarbeit und Mehrarbeit sowie der Art und dem Arbeitstempo für schwangere oder stillende Frauen bewilligen lassen. 

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Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau mitteilen

Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.

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Erstattung für gezahltes Entgelt im Mutterschutz beantragen

Bei Beschäftigungsverboten von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz fallen für Sie als Arbeitgeber zunächst Kosten an, zum Beispiel bei Mutterschaftslohn und Arbeitgeberzuschuss....

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Mutterschaftsgeld als gesetzlich Krankenversicherte beantragen

Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld...

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Mutterschaftsgeld als privat Krankenversicherte oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse als Familienversicherte beantragen

Als werdende Mutter, können Sie für die Zeit Ihrer Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld beim Bundesamt für Soziale Sicherung...

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Mutterschutz

Mutterschutz ist das Ziel gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Müttern vor und nach der Geburt eines Kindes. Dazu gehören Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt,...

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Mutterschutz Ausnahme vom Kündigungsschutz

Die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist grundsätzlich unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der...

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Leistungen von A-Z

Sie können sich alle Verwaltungsleistungen von A bis Z alphabetisch auflisten lassen.

Klicken Sie einfach auf den gewünschten Buchstaben:

Weitere Informationen und Angebote

Anerkennen in Deutschland

Das Portal „Anerkennung in Deutschland“ informiert darüber, wie ausländische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt werden können.

Einheitlicher Ansprechpartner

Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt Sie bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren und den zugehörigen Formalitäten.

rlp.de - Die Landesregierung

Das Informationsportal der Landesregierung Rheinland-Pfalz und der Staatskanzlei mit Bürger- und Presseservice.

Open-Government-Data-Portal Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet einen zentralen Zugang zu Daten und Informationen aus den rheinland-pfälzischen Verwaltungen einschließlich der Kommunen.

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