Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen nehmen folgende Aufgaben bezüglich des Strahlenschutzes wahr:
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.
Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit dem allgemeinen Gebührenverzeichnis oder dem Besonderen Gebührenverzeichnis für Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz aufgrund von Verordnungen erhoben.
30.01.2019