Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Bei Neubau und Sanierung von Wohngebäuden sind grundsätzlich die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einzuhalten. Die im GEG geforderten Maßnahmen sind in der Regel wirtschaftlich darstellbar. Nur beim Vorliegen besonderer Umstände kann die für das jeweilige Bauprojekt zuständige untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Ausnahmen und Befreiungen von den Vorschriften der Energieeinsparverordnung erteilen.
Der Antragsteller hat gegenüber der zuständigen Behörde einen entsprechenden Nachweis zu führen, in dem er darlegt.,warum die Einhaltung der Vorgaben für ihn nicht möglich ist. Dies wird nur in Ausnahmefällen möglich sein, der Nachweis nur einer unwirtschaftlichen Variante genügt nicht.
Der Bau hocheffizienter Gebäude ist häufig wirtschaftlicher als der Bau nachMindeststandard auch da es hierfür attraktive Fördermöglichkeiten gibt. Eine Beratung vor Beginn der Planung wird empfohlen, hierzu gibt es in Rheinland-Pfalz kostenfreie Erstberatungsmöglichkeiten z.B. bei der Verbraucherzentrale.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes können Sie befreit werden, wenn
Dem schriftlichen Antrag sind beizufügen:
Es ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Weitere Informationen und Hinweise zur Energieeinsparung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.
20.05.2021