Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der Sie die Ausstellung der neuen ZB II beantragt haben.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.
Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde, bei der Sie die Ausstellung der neuen ZB II beantragt haben.