Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Reisepass beantragt haben.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Den Bearbeitungsstatus des Reisepasses können Sie bei der zuständigen Stelle erfragen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie den Reisepass beantragt haben.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.