Die Zuständigkeit obliegt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt rechts in silbernem Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, links in rotem Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rotgekrönten, rotbewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht.
Mit dem Trierer Kreuz, dem Mainzer Rad und dem pfälzischen Löwen repräsentiert es die drei rheinischen Kurfürstentümer, die historisch bedeutsamsten Territorien auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Ihr herausragender verfassungsrechtlicher Rang machte sie nach dem Deutschen Kaiser zu den einflussreichsten und wichtigsten Funktionsträgern des Alten Reichs.
Die Zuständigkeit obliegt der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Die Verwendung des offiziellen Landeswappen obliegt lediglich staatlichen Organen, den Landesbehörden und die im Landesgesetz festgelegten weiteren Institutionen wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und Hoheitsaufgaben wahrnehmen. Ihnen kann das Recht zur Führung des Landessiegels und des Amtsschildes von dem Ministerpräsidenten auf Vorschlag des zuständigen Fachministers verliehen werden.
Das Land Rheinland-Pfalz stellt ebenfalls ein Wappenzeichen zur Verfügung, welches ohne Genehmigung frei verwendet werden kann.
Weitere Informationen zum Kleinen Landessiegel und der aktuellen Lizenzliste erhalten Sie auf der Internetseite der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
20.05.2019