Für die Überwachung von Mobilfunksendeanlagen sind in Rheinland-Pfalz die Bundesnetzagentur sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zuständig.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen, wie Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk, umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt. Mobil zu telefonieren ist in der heutigen Zeit für viele selbstverständlich geworden.
Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in Rheinland-Pfalz Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication) und dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) vorhanden. Dabei wird das gesamte Gebiet in viele dicht aneinander angrenzende Funkzellen aufgeteilt. In jeder Funkzelle befindet sich jeweils eine festinstallierte Basisstation. Die einzelnen Basisstationen sind untereinander und mit den zentralen Vermittlungsstellen über Kabel oder Richtfunkstrecken verbunden.
Damit in einer Zelle möglichst viele Teilnehmer gleichzeitig telefonieren können, müssen die jeweiligen Funksignale unterscheidbar sein. Um dies zu erreichen werden verschiedene Trägerfrequenzen verwendet (so genanntes Frequenzmultiplexsystem).
Der Frequenzbereich der GSM-Systeme liegt um 900 MHz (für das D-Netz) und um 1 800 MHz (für das E-Netz). Das Frequenzband für UMTS liegt zwischen 1 900 und 2 170 MHz. Der große Vorteil des UMTS-Netzes liegt darin, dass in kurzer Zeit viele Informationen weitergegeben werden können.
Für die Überwachung von Mobilfunksendeanlagen sind in Rheinland-Pfalz die Bundesnetzagentur sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zuständig.