Für das Besteuerungsverfahren sind unterschiedliche Vordrucke für Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträge und Bescheinigungen erforderlich, die abhängig von den einzelnen Steuerarten sind.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, mit dem Verfahren ELSTER (Elektronische Steuererklärung) die Daten Ihrer Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Der elektronische Übermittlungsweg bietet Ihnen folgende Vorteile:
- kürzere Bearbeitungszeit,
- Übernahme von Daten aus dem Vorjahr,
- keine Übertragungsfehler im Finanzamt,
- Plausibilitätsprüfung bei Erstellung und Übermittlung,
- weniger Papier,
- elektronische Bescheiddatenübermittlung,
- Steuerberechnungsfunktion.
Für folgende Steuererklärungen ist eine elektronische Übermittlung gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben:
- Umsatzsteuer-Voranmeldung, Antrag auf Dauerfristverlängerung, Anmeldung der Sondervorauszahlung sowie Zusammenfassende Meldung,
- Einkommensteuererklärung (sofern Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt werden),
- Kapitalertragsteuer-Anmeldung,
- Lohnsteuer-Anmeldung,
- Anmeldung über den Steuerabzug,
- Umsatzsteuererklärung,
- Körperschaftsteuererklärung sowie Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen,
- Gewerbesteuererklärung und Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags,
- Feststellungserklärung,
- die Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung).
Die Steuerverwaltung bietet zusätzlich die Möglichkeit des Belegabrufs an. Diese Funktion (auch „Vorausgefüllte Steuererklärung“ genannt) erlaubt den Abruf von Steuerdaten, die der Steuerverwaltung bereits auf elektronischem Weg von unterschiedlichen Stellen übermittelt wurden. Diese können sodann automatisch in Mein ELSTER oder eine andere kommerzielle Software übernommen werden.
Welche Daten/Belege abgerufen werden können und welche technischen und verfahrensmäßigen Voraussetzungen für den Belegabruf notwendig sind, finden Sie bei ELSTER.
"einfachELSTER" bietet einen Service speziell für Rentnerinnen und Rentner sowie für Pensionärinnen und Pensionäre, ihre alljährliche Einkommensteuererklärung einfach und schnell abzugeben. Anhand der übersichtlichen Benutzerführung werden Sie Schritt für Schritt durch die papierlose Erstellung der Steuererklärung geführt.
Belege auf Papier können Sie mit der App "MeinELSTER+" fotografieren und in Ihr Benutzerkonto übertragen. Belege, die bereits digital vorliegen, können Sie in Mein ELSTER in Ihr Benutzerkonto hochladen. Die Belege liegen dann bei der Erstellung der Steuererklärung bereit.