Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Wenn Sie ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben in Schulen (Studien, Befragungen, Testreihen u. ä.) verfolgen, benötigen Sie für dieses eine Genehmigung der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) und der Einwilligung der betroffenen Personen (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern).
Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.
Bitte wenden Sie sich für eine Antragstellung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Hinweis: Parallel zu dem Antrag an die ADD sollten dieselben Unterlagen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz zur Überprüfung der datenschutzrechtlichen Belange geschickt werden.
Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn mit dem Vorhaben ein erhebliches pädagogisch-wissenschaftliches oder gleichwertiges Interesse verfolgt wird und sich die Belastung der Schule in einem zumutbaren Rahmen hält.
Notwendige Unterlagen:
Es fallen keine Gebühren an.
Die Antragstellung muss schriftlicher erfolgen.
BM