Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Zum Nachweis des Leistungsstandes erbringen Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Bildungsganges, der betreffenden Klassenstufe sowie der einzelnen Fächer, Lernbereiche und Lernfelder schriftliche, mündliche und sonstige Leistungen. Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage.
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und sonstigen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres erbrachten Leistungen werden durch Noten (Notenstufen 1 bis 6) oder Punkte (0 bis 15 Punkte) bewertet. In den Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch Verbalzeugnisse am Ende des Schuljahres und ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch in der Mitte des zweiten Schuljahres. In den Jahrgangsstufen 3 und 4 erhalten die Kinder eine kombinierte Leistungsbewertung durch Noten und verbaler Beurteilung.
In bestimmten Klassenstufen bzw. in einigen Bildungsgängen der Förderschule werden die Noten durch eine verbale Beurteilung ergänzt oder ersetzt.