Sie sind neuer Halter eines Fahrzeugs? So müssen Sie die Umschreibung der Kfz-Zulassung für sich als neuer Halter beantragen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie sind neuer Halter eines Fahrzeugs? So müssen Sie die Umschreibung der Kfz-Zulassung für sich als neuer Halter beantragen.
Die Zulassung (Umschreibung) eines Fahrzeugs ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
bei Firmen:
bei Vereinen:
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
MWVLW