Ihr Fahrzeug ist abgemeldet? So können Sie dies auf sich oder einen neuen Halter wieder zulassen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ist ein Fahrzeug abgemeldet (außer Betrieb gesetzt), so kann es auf den bisherigen oder einen neuen Halter wieder zugelassen werden.
Wurde das bisherige Kennzeichen reserviert, so kann es erneut zugeteilt werden. Daneben besteht die Möglichkeit ein anderes (Wunsch-) Kennzeichen zu erhalten.
Ihr Fahrzeug ist abgemeldet? So können Sie dies auf sich oder einen neuen Halter wieder zulassen.
Die Wiederzulassung eines Fahrzeugs ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
bei Firmen:
bei Vereinen:
bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
MWVLW