Luftfahrttechnische Instandhaltung umfasst alle Tätigkeiten, bei denen Luftfahrzeuge, Triebwerke oder Bauteile überholt, repariert, modifiziert und getestet werden. Eine kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO, englisch: Combined Airworthiness Organisation) ist zuständig für die Wartung und die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von nicht komplexen Luftfahrzeugen. Um als Instandhaltungsbetrieb oder als CAO tätig sein zu dürfen, benötigt Ihr Unternehmen zuvor eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Alle Änderungen der Genehmigung sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
Instandhaltungsbetriebe:
Als natürliche oder juristische Person können Sie im Bereich Instandhaltungsbetriebe die Genehmigung sowie die nachfolgenden Änderungen online beantragen:
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Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb, hierbei sind verschiedene Klassen von Produkten möglich
- A – Luftfahrzeuge; Sie können Base- und Line-Maintenance beantragen sowie das Privileg zur Prüfung der Lufttüchtigkeit nach ML.A.903 für Luftfahrzeugmuster im Genehmigungsumfang
- B - Motoren und Hilfsturbinen
- C - Komponenten
- D - Spezielle Leistungen
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Änderung der Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb
- Änderungen der Standorte, zum Beispiel neuer oder entfallender Standort, Adressänderung
- Änderungen des Genehmigungsumfangs
- Änderungen beim Leitungspersonal
- Änderungen beim Lufttüchtigkeitsprüfpersonal (ARS)
- Änderungen in der Anzahl der Beschäftigten
- Organisationsänderungen, zum Beispiel Umfirmierung oder Änderung der Rechtsform
- sonstige Änderungen
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Genehmigung als Repair Station gemäß einem BASA / MAG-Abkommen oder Änderung der Genehmigung; die Genehmigung können Sie für folgende ausländische Luftfahrtbehörden beantragen oder ändern:
- USA - Federal Aviation Administration (FAA)
- Kanada - Transport Canada's Civil Aviation (TCCA)
- Brasilien - Agência Nacional de Aviação Civil (ANAC)
Kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO):
Als natürliche oder juristische Person können Sie im Bereich kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO) die Genehmigung sowie die nachfolgenden Änderungen online beantragen beziehungsweise melden:
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Genehmigung als kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation (CAO); hierbei können Sie können folgende Rechte beantragen:
- Instandhaltung
- Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
- Prüfung der Lufttüchtigkeit
- Ausstellung der Fluggenehmigung
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Änderung der Genehmigung als kombinierte Lufttüchtigkeitsorganisation
- Änderungen der Standorte, zum Beispiel neuer oder entfallender Standort, Adressänderung
- Änderungen des Genehmigungsumfangs
- Änderungen beim Leitungspersonal
- Änderungen beim Lufttüchtigkeitsprüfpersonal (ARS)
- Änderungen in der Anzahl der Beschäftigten
- Organisationsänderungen, zum Beispiel Umfirmierung oder Änderung der Rechtsform
- sonstige Änderungen
- indirekte Änderung in der kombinierten Lufttüchtigkeitsorganisation melden
Anerkennung von Instandhaltungsnachweisen anderer Stellen:
Als natürliche oder juristische Person können Sie außerdem die Anerkennung von Instandhaltungsnachweisen anderer Stellen online beantragen. Dies können Sie als Halterin beziehungsweise Halter des betroffenen Luftfahrzeugs machen oder als bevollmächtigte Person oder Organisation. "Andere Stellen" meint hierbei einen Instandhaltungsbetrieb, der nicht nach EU oder nationalem Recht genehmigt wurde.
Generell gilt: Ohne erteilte Genehmigung dürfen Sie noch keine Tätigkeiten ausführen.