Sie können die Anerkennung Ihres ausländischen Flugfunkzeugnisses online oder per Post oder E-Mail beantragen.
In Ihrem Antrag müssen Sie die Zahlung der Antragsgebühr nachweisen. Bitte zahlen Sie daher vor Antragstellung zunächst die erforderliche Antragsgebühr an die Bundesnetzagentur.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden den Antrag ab.
- Falls Sie bereits Inhaberin oder Inhaber eines deutschen Flugfunkzeugnisses sind, senden Sie dieses unaufgefordert im Original per Post an die Bundesnetzagentur. Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis behalten Sie.
-
Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag sowie Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen bei Ihnen.
- Sollte die Bundesnetzagentur Teile Ihres ausländischen Flugfunkzeugnisses als nicht gleichwertig erachten, erhalten Sie eine Aufforderung, eine Zusatzprüfung abzulegen, damit Ihr Flugfunkzeugnis erkannt wird.
- Nach erfolgreicher Anerkennung sendet Ihnen die Bundesnetzagentur Ihr Flugfunkzeugnis per Post zu.
Antrag per Post oder E-Mail:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter.
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Sie können das Formular wahlweise
- digital ausfüllen
- oder es herunterladen, ausdrucken und dann ausfüllen.
- Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular mit allen notwendigen Unterlagen an die Bundesnetzagentur.
- Falls Sie bereits Inhaberin oder Inhaber eines deutschen Flugfunkzeugnisses sind, senden Sie dieses unaufgefordert im Original per Post an die Bundesnetzagentur. Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis behalten Sie.
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Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag sowie Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Unterlagen bei Ihnen.
- Sollte die Bundesnetzagentur Teile Ihres ausländischen Flugfunkzeugnisses als nicht gleichwertig erachten, erhalten Sie eine Aufforderung, eine Zusatzprüfung abzulegen, damit Ihr Flugfunkzeugnis erkannt wird.
- Nach erfolgreicher Anerkennung sendet Ihnen die Bundesnetzagentur Ihr Flugfunkzeugnis per Post zu.