Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Dem Antrag sind entsprechende Nachweise der fachlichen Qualifikation und je nach Sachgebiet eine entsprechende Anzahl von Gutachten nach den Vorgaben in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet beizufügen. Wenn keine fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet vorliegen bzw. in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen keine Angaben zur Anzahl der vorzulegenden Gutachten gemacht werden, sind mindestens zwei eigene Gutachten neueren Datums (nicht älter als drei Jahre) in jeweils dreifacher Ausfertigung mit unterschiedlichen Bewertungsproblemen aus dem Sachgebiet beizufügen