Wenn Sie als Sachverständiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sind Sie in ihrem Spezialgebiet auf besondere Sachkunde hin überprüft. Voraussetzung für die Bestellung sind überdurchschnittliche Fachkenntnisse und eine ausreichende praktische Erfahrung
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Überprüfungen sowie schiedsgutachtliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt und an Auflagen gebunden werden. Auflagen können auch nachträglich erteilt werden.
Die öffentliche Bestellung wird auf fünf Jahre befristet. Auf Antrag kann eine Wiederbestellung erfolgen.