Das Antragsverfahren zur Förderung zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa) hat eine Stufe.
Antragstellung und Begutachtung
- Laden Sie sich die auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hinterlegte Formatvorlage herunter und füllen Sie diese aus. Es ist zwingend notwendig, dass Sie diese verwenden.
- Ihr Förderantrag muss einen konkreten Bezug zu den Kriterien der Förderrichtlinie aufweisen und alle wesentlichen Aussagen zur Beurteilung und Bewertung der Angemessenheit der Zuwendung enthalten.
- Genügt Ihr Förderantrag nicht den aufgeführten Anforderungen, wird Ihr Antrag nicht berücksichtigt.
- Es wird empfohlen, dass Sie bereits bei der Erstellung Ihres Förderantrags Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen.
- Bei gemeinsamer Antragsstellung (Verbund) müssen Sie und jede der beteiligten Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften einen eigenen Antrag stellen und einen eigenen, individuellen fachlichen Teil ausarbeiten.
- Bei Verbundprojekten sind Ihre Förderanträge in Abstimmung mit der von Ihnen vorgesehenen Verbundkoordinatorin oder dem von Ihnen vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
- Auf Grund der Förderrichtlinie sind maximal 2 zeitgleich laufende Projekte pro Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften möglich.
- Vor der Einreichung Ihres Förderantrags prüfen Sie bitte, ob Ihr Antrag allen Anforderungen der Förderrichtlinie entspricht und die Vorgaben des beauftragten Projektträgers erfüllt.
- Bei Fragen kontaktieren Sie direkt den Projektträger.
Ihren Antrag auf Förderung zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa), stellen Sie wie folgt:
- Da es sich bei FH-Europa um eine kontinuierliche Maßnahme handelt, dürfen Sie Ihre Anträge jederzeit bis zum 30.06.2027 in elektronischer Form über das Internetportal "easy-Online" gemäß den dort hinterlegten Hinweisen eingereicht werden.
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Antragstellung geführt.
- Füllen Sie alle für den Antrag erforderlichen Felder aus und schicken Sie ihn, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, ab.
- Wenn Sie nicht über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe ausdrucken, unterschreiben und im nächsten Schritt zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an den Projektträger übersenden.
- Nach Eingang des Antrags beim Projektträger erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
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Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung eines internen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
- Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen sowie Kompetenzen der Projektleiterin beziehungsweise des Projektleiters
- Passfähigkeit des geplanten (EU-)Antrags zum ausgewählten (EU-)Call und die daraus resultierenden Chancen des geplanten (EU-)Antrags
- Qualität des dargestellten Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplans
- Beitrag zur Stärkung der Netzwerkbildung und zur Stärkung des Forschungsprofils der Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften
- Das Ergebnis der Begutachtung wird dem BMBF übergeben.
- Das BMBF entscheidet, ob Ihr Antrag zur Förderung ausgewählt wird.
- Wurde Ihr Antrag ausgewählt, wird der Projektträger mit Ihnen in Kontakt treten, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
- Die zuständige Sachbearbeitung beim Projektträger setzt sich während der Bearbeitung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
- Nach Klärung aller Fragen und der Bearbeitung Ihres Förderantrags wird Ihr Antrag dem BMBF zur Genehmigung vorgelegt.
- Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.