Ihre Anmeldung bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse/ (LKK) und der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) können Sie online, schriftlich, telefonisch oder persönlich übermitteln:
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Rufen Sie das Serviceportal der SVLFG auf.
- Registrieren Sie sich gegebenenfalls auf dem Serviceportal.
- Füllen Sie das Webformular aus und laden Sie die notwendigen Nachweise über die Postfachfunktion hoch.
- Nach Bestätigung Ihrer Angaben werden Ihre Daten online an die SVLFG übermittelt.
- Die SVLFG prüft die Voraussetzungen einer Antragspflicht.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Rufen Sie das Serviceportal der SVLFG auf.
- Laden Sie das Antragsformular herunter.
- Füllen Sie Formular vollständig aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die SVLFG.
Wenn Sie den Antrag persönlich im Beratungsgespräch stellen möchten:
- Stellen Sie die für den Antrag erforderlichen Unterlagen zusammen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.
Wenn Sie den Antrag telefonisch stellen möchten:
- Rufen Sie die Service-Nummer der SVLFG an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.
- Dort wird Ihr Antrag aufgenommen
Sie erhalten das für den vollständigen Antrag nötige Formular per Post oder elektronisch.
Hinweis: Die erforderlichen Angaben kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie machen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Krankenkasse oder Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.