Sie müssen den Antrag auf Referenzfilmfördermittel formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
- Senden Sie Ihren Antrag unterschrieben per Post an die Filmförderanstalt (FFA).
- Ihr Antrag wird durch die Förderabteilung der FFA bearbeitet und geprüft.
- Anschließend wird der Antrag dem Vorstand der FFA vorgelegt.
- Der Vorstand entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrages.
- Die Entscheidung wird dem Antragsteller durch einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid per Post mitgeteilt.
- Spätestens nach ein Jahr der Auszahlung der Referenzmittel sind Sie verpflichtet, die FFA über den Verlauf beziehungsweise das Ergebnis der geförderten Maßnahmen zu informieren.
- Die Kosten sind durch Vorlage entsprechender Verträge, wie zum Beispiel Options-, Lizenz- beziehungsweise Verfilmungsverträge, nachzuweisen.
- Der Nachweis der Bezahlung ist auf Anforderung durch entsprechende Belege zu erbringen.