Sie müssen Ihre Umsatzzahlen zur Berechnung der Filmabgabe online der Filmförderungsanstalt melden.
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Registrieren Sie sich im Online-Portal Filmabgabe der FFA. Folgende Informationen müssen Sie bei der Registrierung angeben:
- Name und Rechtsform Ihrer Firma
- Name der Betreiberin oder des Betreibers
- Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner
- Name und Anschrift der Inhaberin oder des Inhabers beziehungsweise des Anbieters
- Startdatum der Tätigkeit als Anbieter
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Die FFA schickt Ihnen per Post
- Ihre Anbieternummer und
- Ihr Passwort für das Online-Portal.
Mit diesem Brief erhalten Sie auch weiteres Informationsmaterial zur Filmabgabe.
- In der Regel besprechen Sie in einem Telefonat die weiteren Verfahrensabläufe und Abgabentatbestände mit der FFA. In diesem Telefonat haben Sie auch die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
- Loggen Sie sich im Online-Portal Filmabgabe ein und übermitteln hierüber monatlich Ihre abgabepflichtigen Nettoumsätze an die FFA.
- Sie erhalten keine Rechnung oder Gebührenbescheide, da es sich um eine öffentlichrechtliche Abgabe handelt.
- Auf Wunsch erhalten Sie nach Eingang Ihrer Meldung einen monatlichen Festsetzungsbescheid. Erteilen Sie der FFA ein SEPA-Lastschriftmandat oder bezahlen Sie Ihre Filmabgabe per Überweisung.