Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail stellen:
- Laden Sie den Antrag für den Bereich Kinderfilmförderung von der Internetseite des Kuratoriums junger deutscher Film oder der BKM herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie alle benötigten Unterlagen zusammen.
- Schicken Sie Antrag und Unterlagen in 11-facher Ausfertigung per Post an das Bundesarchiv.
- Schicken Sie die Unterlagen zusätzlich als PDF-Datei per E-Mail an das Kuratorium junger deutscher Film ( antrag@kjdf.org ).
- Der Auswahlausschuss der BKM und des Kuratoriums junger deutscher Film berät über Ihren Antrag. Der Vorstand entscheidet auf der Grundlage des Votums des Auswahlausschusses, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wird.
- Sie erhalten dann einen Fördervertrag oder die Benachrichtigung über die Ablehnung Ihres Antrags.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde:
- Sie schließen einen Fördervertrag mit dem Kuratorium junger deutscher Film.
- Die Fördersumme wird Ihnen in zwei Raten ausgezahlt, das Nähere regelt der Fördervertrag.
- Die geförderten Projekte werden in fachlicher und organisatorischer Hinsicht von einer Projektbetreuerin betreut und geprüft.
- Erstellen Sie nun das Treatment oder Drehbuch.
- Im Anschluss müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung zweckentsprechend verwendet haben.
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Bei Treatments:
- Reichen Sie beim Kuratorium junger deutscher Film ein branchenübliches Treatment von in der Regel 15 DIN-A4-Seiten ein.
- Das Kuratorium junger deutscher Film prüft dann, ob sich Ihr Treatment als Grundlage für die Erstellung eines Drehbuchs eignet, das im Rahmen der Kinderfilmförderung von Kuratorium und BKM gefördert werden könnte.
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Bei Drehbüchern:
- Legen Sie das fertiggestellte Drehbuch auf Grundlage der Empfehlung des Projektbetreuers dem Vorstand des Kuratoriums vor.
- Das Kuratorium nimmt Ihr Drehbuch ab.
- Bei der Verfilmung müssen Sie im Vorspann, Abspann oder an beiden Stellen auf die Förderung hinweisen und das Logo des Kuratoriums junger deutscher Film sowie der BKM einblenden.
- Nach der Verfilmung müssen Sie dem Kuratorium ein Belegexemplar des Films zur Verfügung zu stellen.
- Sie räumen dem Kuratorium das Recht ein, geförderte Filme im Rahmen einer Selbstdarstellung allein oder in Zusammenarbeit mit Dritten, kostenlos zu verwenden.
- Sie müssen die Sperrfristen einhalten, die gemäß Filmförderungsgesetz bei Abschluss des Fördervertrages jeweils gelten.