Eine Förderung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) können Sie schriftlich oder online beantragen.
Wenn Sie die Projektförderung online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat. Laden Sie die erforderlichen Unterlagen- möglichst zusammengefasst - als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOCX, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Sie erhalten von der BKM eine Eingangsbestätigung.
Wenn Sie die Projektförderung schriftlich beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und laden dort das Antragsformular herunter.
- Füllen Sie den Antrag aus und senden diesen ausgedruckt und unterschrieben mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen an das zuständige Referat.
- Senden Sie die Unterlagen zusätzlich als E-Mail an K44@bkm.bund.de.
- Sie erhalten von der BKM eine Eingangsbestätigung.
Weitere Verfahrensschritte:
- Ihr Antrag wird von der BKM an eine Jury mit Fachleuten für deutsch-polnische Kulturbeziehungen weitergeleitet. Die Jury berät die BKM bei ihrer Entscheidung über Ihren Antrag.
- Die BKM informiert Sie über ihre Entscheidung. Danach leitet die BKM Ihren Antrag an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weiter. Das BVA prüft Ihren Kosten- und Finanzierungsplan.
- Das BVA informiert Sie schriftlich, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
- Wenn Sie eine Förderung erhalten, sendet Ihnen das BVA den Zuwendungsbescheid sowie weitere Informationen, wie Sie die Fördermittel anfordern können.
-
Sie können die Fördermittel anfordern, wenn Sie diese innerhalb von 6 Wochen nach der Auszahlung für eine Zahlung benötigen.
- Wenn Sie die Fördermittel nicht innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt für fällige Zahlungen aufbrauchen, müssen Sie unverzüglich das Bundesverwaltungsamt (BVA) informieren.
Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim BVA nachweisen, dass Sie das Geld aus der Förderung für Ihr Projekt ausgegeben haben.