Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) können Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) online oder per E-Mail über neue bestellte oder ausgeschiedene Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder informieren.
Wenn Sie den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds online mitteilen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin.
- Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal) der BaFin als Melderin oder Melder.
- Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich als Melderin oder Melder am MVP Portal an und beantragen dort über den Menüpunkt „Fachverfahren beantragen“ die Teilnahme am Verfahren „Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Unternehmen“.
- Lassen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular durch eine Unternehmensvertretung (Geschäftsleitung oder andere vertretungsberechtigte Person oder Personen) unterschreiben, scannen Sie es ein und schicken Sie es per E-Mail an die E-Mailadresse für Verfahrenszulassungsanträge nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
- Sobald Sie zum Fachverfahren „Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Unternehmen“ beziehungsweise „Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Personen“ zugelassen sind, melden Sie sich am MVP Portal an und wählen Meldung einreichen aus.
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Anschließend wählen Sie bitte folgendes aus:
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1. Fachverfahren auswählen:
- Personenanzeigen: KAGB / Formulare für Unternehmen
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2. Meldepflichtigen auswählen:
- Ihr Unternehmen beziehungsweise das Unternehmen, in dessen Auftrag Sie Einreichung vornehmen möchten.
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3. Einreichung auswählen. Folgende Anzeigeformulare stehen hier zur Verfügung:
- Bestellanzeige
- Bestätigung
- Einreichungen Ausscheidensanzeige
- allgemeine Mitteilung
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1. Fachverfahren auswählen:
- Bei Bestellanzeige: Nachdem die KVG die Bestellanzeige abgesendet hat, erhält die Kandidatin oder der Kandidat eine Nachricht im MVP-Postfach mit der Bitte, die Formulare „Zuverlässigkeit“ und „Lebenslauf“ auszufüllen. Diese Formulare können Sie entweder direkt durch Anklicken des entsprechenden Links in der Nachricht oder über den Menüpunkt „Meldung einreichen“ aufrufen. Nach Einreichung der ausgefüllten Formulare erhält die Person im MVP-Postfach eine Nachricht, die als Anlage auch beide Formulare mit etwaigen Uploads enthält.
- Die Melderin oder der Melder des Unternehmens erhält eine Nachricht im MVP Portal mit den von der Kandidatin oder dem Kandidaten ausgefüllten Formularen und etwaigen Uploads. Anschließend kann sie oder er durch Anklicken des in der Nachricht enthaltenen Links oder über „Meldung einreichen“ das Formular „Bestätigung Einreichungen“ ausfüllen und absenden und damit die Anzeige freigeben. Anschließend geht die Anzeige bei der BaFin ein.
- Die weitere Kommunikation erfolgt über das MVP Portal, zum Beispiel bei Nachforderungen der Aufsichtsbehörde. Die Melderin oder der Melder oder auch die Kandidatin oder der Kandidat kann mit dem Formular „Allgemeine Mitteilung“ mit der Aufsichtsbehörde in Kontakt treten.
- Die BaFin kann weitere Unterlagen und Auskünfte anfordern, soweit es im Einzelfall erforderlich erscheint.
Wenn Sie den Eintritt oder das Ausscheiden eines Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieds per E-Mail mitteilen möchten:
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Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin. Laden Sie dort folgende Unterlagen herunter:
- Meldebogen „Personelle Veränderungen Aufsichtsrat nach Kapitalanlagegesetzbuch“
- Meldebogen „Angaben zur Zuverlässigkeit im Geltungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuchs“
- Meldebogen zu Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern, Aufsichtsräten und Beiräten nach Kapitalanlagegesetzbuch
- Füllen Sie die Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus und schicken Sie sie mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die BaFin.