Wenn Ihr beabsichtigtes öffentliches Angebot der Prospektpflicht unterliegt, reichen Sie das VIB zum Verkaufsprospekt im Rahmen des Billigungs- und Hinterlegungsverfahrens des Verkaufsprospekts ein.
Wenn Ihr Angebot von der Prospektpflicht befreit ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Reichen Sie das VIB gemäß §§ 2a, b, 13 VermAnlG bei der BaFin zur Prüfung und Hinterlegung ausschließlich über die Melde- und Veröffentlichungsplattform der BaFin (MVP) ein.
- Melden Sie sich hierzu mit Ihren Zugangsdaten auf der MVP an.
- Wenn Sie noch keinen Zugang haben: Registrieren Sie sich zuerst auf der MVP.
- Wählen Sie das Fachverfahren "Prospekte (VO/WpPG/VermAnlG)“ aus.
- Bitte beachten Sie, dass Sie zum Fachverfahren angemeldet sein müssen. Wenn Sie noch nicht angemeldet sind, können Sie dies in der Rubrik "Fachverfahren" ("Fachverfahren beantragen") nachholen.
- Wählen Sie "Meldung einreichen" aus und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
- Laden Sie nach erfolgter Freischaltung das gestattungsfähige VIB gemäß §§ 2a, b, 13 VermAnlG und die weiteren erforderlichen Dokumente in einer ZIP-Datei hoch.
- Übermitteln Sie alle Dokumente ausschließlich über die MVP.
- Ob die Übermittelung erfolgreich war, ist stets im Menüpunkt "Protokoll einsehen" überprüfen. Nur dann kann die Übermittlung als erfolgreich gewertet werden. Erst nach erfolgreicher Übermittlung der Dokumente erhalten Sie eine Eingangsbestätigung von der BaFin.
- Wenn die Unterlagen vollständig sind und das VIB gemäß §§ 2a, b, 13 VermAnlG die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, erhalten Sie eine Mitteilung der BaFin über die Gestattung und Hinterlegung des VIB.
- Im Fall der Aktualisierung eines VIB gemäß §§ 2a, b, 13 VermAnlG erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, erst dann darf die Aktualisierung veröffentlicht werden.
- Wenn das eingereichte Dokument die Anforderungen nicht erfüllt, informiert Sie die BaFin anhand eines Schreibens darüber. Sie haben dann die Möglichkeit, die festgestellten Mängel zu korrigieren.