Als Bank oder Finanzdienstleistungsunternehmen müssen Sie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren.
Sie können die Anzeige per Post, per E-Mail oder online über das MVP-Portal einreichen.
1. Einreichung per Post oder E-Mail
- Als Institut füllen Sie das Formular "Personelle Veränderungen des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans" (PVVALSI, Anlage 2 AnzV) aus.
- Das ausgefüllte Formular "Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten" (PVZLSI, Anlage 2a AnzV) und der Lebenslauf müssen von der Person eigenhändig unterschrieben und mit einem Datum versehen sein.
- Wenn Ihr Kreditinstitut einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehört oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft wird, reichen Sie Ihre Anzeige bitte über den Prüfungsverband oder Sparkassen- und Giroverband ein.
- Schicken Sie andernfalls die ausgefüllten Formulare, den Lebenslauf und die weiteren erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail direkt an die BaFin und die Deutsche Bundesbank.
2. Einreichung über das MVP-Portal
- Gehen Sie auf der Internetseite der BaFin zum MVP-Portal.
- Sollten Sie noch kein Nutzerkonto haben, registrieren Sie sich als Melderin oder Melder des Instituts beim MVP-Portal und beantragen Sie die Zulassung zum Fachverfahren Personenanzeigen: "KWG / Formulare für Unternehmen".
- Füllen Sie als Melderin oder Melder des Instituts im MVP-Portal das Formular "Bestellanzeige ARM/VRM" aus und senden es ab.
- Die bestellte Person wird elektronisch über die Anzeige informiert und um Registrierung im MVP-Portal gebeten.
- Die Person füllt im MVP-Portal die Formulare "Lebenslauf ARM/VRM" und "Zuverlässigkeitserklärung ARM/VRM" aus und sendet diese dort ab.
- Die von der Person ausgefüllten Formulare werden über die MVP an Ihr Institut übersandt. Nach deren Prüfung bestätigen Sie die Anzeige mit dem Formular "Bestätigung Einreichungen".
- Wenn Ihr Kreditinstitut einem genossenschaftlichen Prüfungsverband angehört oder durch die Prüfungsstelle eines Sparkassen- und Giroverbandes geprüft wird, wird die Anzeige zunächst über die MVP an den Prüfungsverband oder Sparkassen- und Giroverband zur Freigabe gesandt. Andernfalls wird die Anzeige unmittelbar an die BaFin und die Deutsche Bundesbank übermittelt.
- Nachreichungen können Sie oder die bestellte Person mit dem Formular "Nachlieferungen / allgemeine Mitteilungen ARM / VRM" übersenden.
- Sofern nach Abschluss der Prüfung seitens der Aufsicht keine Einwände gegen die Bestellung der Person bestehen, erhalten die Beteiligten eine entsprechende Benachrichtigung im MVP-Postfach.
Über nachträgliche Änderungen informieren Sie oder die bestellte Person bitte mit dem Formular "Nachlieferungen / allgemeine Mitteilungen ARM / VRM".