Der an die Bundesanstalt THW gerichtete Antrag von privater Arbeitgeberseite auf Erstattung des während eines THW-Einsatzes weitergewährten Arbeitsentgelts muss schriftlich beim zuständigen THW-Ortsverband oder bei der zuständigen THW-Regionalstelle gestellt werden (das heißt Übermittlung per Post oder Einreichung vor Ort).
- Sie als Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber erhalten zuvor unaufgefordert vom THW ein sogenanntes Freistellungsschreiben.
- Diesem Schreiben liegt ein von privater Arbeitgeberseite auszufüllendes Formular für den Erstattungsantrag bei.
- Bitte füllen Sie diesen Antrag aus und senden Sie ihn dem THW-Ortsverband zu, der für die betreffende Arbeitnehmerin oder den betreffenden Arbeitnehmer zuständig ist.
Das THW überweist Ihnen dann in der Regel binnen 4 Wochen nach Eingang des Antrags den Erstattungsbetrag für den jeweiligen Zeitraum.