Im Normalfall ist der Verfahrensablauf wie folgt:
- Hat eine Fruchtbarkeitsbehandlung bei Ihnen Aussicht auf Erfolg, überweist Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe Sie in der Regel an ein Kinderwunschzentrum.
- Das Kinderwunschzentrum erstellt einen Behandlungsplan.
- Der Behandlungsplan dient als Antrag auf Kostenbeteiligung.
- Den Antrag können Sie per Post stellen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.
- Das vollständig ausgefüllte Musterformular des Behandlungsplans mit beiden Durchschlägen sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen senden Sie nacheinander per Post je an die Krankenkasse der Frau sowie des Mannes (falls Sie bei unterschiedlichen Krankenkassen gesetzlich versichert sind).
- Die Krankenkassen prüft Ihren Antrag und stellt Ihnen eine Kostenübernahmebescheinigung aus.
- Die Genehmigungen werden auf Formular und Durschlägen erteilt.
- Die Kostenübernahmebescheinigung geben Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
-
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt rechnet den Anteil Ihrer Krankenkasse direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte ab. Sie erhalten eine Rechnung über Ihren Eigenanteil.