Wenn gegen Sie ein Vollstreckungsverfahren angekündigt beziehungsweise eingeleitet wurde, haben Sie die Möglichkeit, einen Vollstreckungsaufschub online oder schriftlich zu beantragen.
Um Vollstreckungsaufschub zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Online:
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Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren und anmelden.
- Füllen Sie den Online-Antrag auf Vollstreckungsaufschub im Menüpunkt "Dienstleistungen" aus.
- Fügen Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegebenenfalls entsprechende Unterlagen bei.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument.
- Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid in Ihren elektronischen Posteingang im Zoll-Portal.
Schriftlich:
- Die Beantragung kann formlos erfolgen.
- Sie können dem Hauptzollamt in Ihrem Antrag eine Ratenzahlung anbieten.
- Reichen Sie Ihren Antrag bei dem Hauptzollamt (Vollstreckungsbehörde) ein, welches das Vollstreckungsverfahren gegen Sie eröffnet hat.
- Fügen Sie zur Darlegung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegebenenfalls entsprechende Unterlagen bei.
- Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen.
- Das Hauptzollamt entscheidet über Ihren Antrag.
Die Zuständigkeit des Hauptzollamtes richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Wohnsitz.