Ermächtigter Ausführer:
Sie können den Antrag auf Bewilligung als ermächtigter Ausführer (EA) online im Zoll-Portal stellen:
- Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Besitzen Sie dort noch kein Konto, müssen Sie sich auf dem Zoll-Portal registrieren.
- Für die Dienstleistung benötigen Sie zusätzlich ein ELSTER-Unternehmenskonto. Sie können das ELSTER-Unternehmenskonto bereits bei der Registrierung auswählen, aber auch nachträglich im Zoll-Portal hinzufügen.
- Für den Antrag benötigen Sie zudem eine gültige EORI-Nummer. Es handelt sich um den Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene. Die EORI-Nummer können Sie im Zoll-Portal unter der Dienstleistung "EORI-Nr. Verwaltung" beantragen.
- Melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Warenursprung und Präferenzen" aus.
- Wählen Sie anschließend das Formular 0448a "Antrag auf Bewilligung als ermächtigter Ausführer" (EA) aus.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus, fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu und senden Sie den Antrag ab.
- Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags mit Vorgangsnummer können Sie im Zoll-Portal in der Vorgangsübersicht einsehen.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid zum Formular 0448a "Antrag auf Bewilligung als ermächtigter Ausführer" (EA) digital abrufen.
In Einzelfällen können Sie den Antrag auch schriftlich per Post einreichen:
-
Verwenden Sie das FMS-Formular "Antrag auf Bewilligung als ermächtigter Ausführer (EA)" (Formular 0448a)
- Sie können das Formular elektronisch ausfüllen, müssen es aber ausdrucken und unterschreiben.
- Schicken Sie das ausgefüllte Formular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
- Sie erhalten eine schriftliche Antwort Ihres Hauptzollamtes.
Hinweise:
- Es empfiehlt sich, Ihr zuständiges Hauptzollamt vor der Antragstellung zu kontaktieren. In einem Gespräch kann es Ihre betrieblichen Abläufe bewerten und gegebenenfalls Anpassungen erörtern.
- In der Regel ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz haben oder in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Wenn Sie die präferenzrechtlich relevanten Unterlagen an einem Ort aufbewahren, der im Bezirk eines anderen Hauptzollamts liegt, so müssen Sie im Einzelfall die örtliche Zuständigkeit mit dem Hauptzollamt abstimmen.
- Im Einzelfall kann eine Überprüfung Ihrer Betriebsstätten erforderlich sein.
Registrierter Ausführer:
Sie können den Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer (REX) online im Zoll-Portal stellen:
- Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Besitzen Sie dort noch kein Konto, müssen Sie sich auf dem Zoll-Portal registrieren.
- Für die Dienstleistung benötigen Sie zusätzlich ein ELSTER-Unternehmenskonto. Sie können das ELSTER-Unternehmenskonto bereits bei der Registrierung auswählen, aber auch nachträglich im Zoll-Portal hinzufügen
- Für den Antrag benötigen Sie zudem eine gültige EORI-Nummer. Es handelt sich um den Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene. Die EORI-Nummer können Sie im Zoll-Portal unter der Dienstleistung "EORI-Nr. Verwaltung" beantragen.
- Melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Warenursprung und Präferenzen" aus.
- Wählen Sie anschließend das Formular 0442 "Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer" (REX) aus.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und senden Sie den Antrag ab.
- Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags mit Vorgangsnummer können Sie im Zoll-Portal in der Vorgangsübersicht einsehen.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid zum Formular 0442 "Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer" (REX) digital abrufen.
In Einzelfällen können Sie den Antrag auch schriftlich per Post einreichen per Post stellen:
-
Verwenden Sie dazu das FMS-Formular "Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer (REX)" (Formular 0442)
- Sie können das Formular elektronisch ausfüllen, müssen es aber ausdrucken und unterschreiben.
- Schicken Sie das ausgefüllte Formular an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
- Sie erhalten eine schriftliche Antwort Ihres Hauptzollamtes.
Hinweis:
- In der Regel ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz haben oder in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Wenn Sie die präferenzrechtlich relevanten Unterlagen an einem Ort aufbewahren, der im Bezirk eines anderen Hauptzollamts liegt, so müssen Sie im Einzelfall die örtliche Zuständigkeit mit dem Hauptzollamt abstimmen.
Buchmäßige Trennung:
Sie können den Antrag auf Bewilligung der buchmäßigen Trennung (bT) online im Zoll-Portal stellen.
- Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Besitzen Sie dort noch kein Konto, müssen Sie sich auf dem Zoll-Portal registrieren.
- Für die Dienstleistung benötigen Sie zusätzlich ein ELSTER-Unternehmenskonto. Sie können das ELSTER-Unternehmenskonto bereits bei der Registrierung auswählen, aber auch nachträglich im Zoll-Portal hinzufügen
- Für den Antrag benötigen Sie zudem eine gültige EORI-Nummer. Es handelt sich um den Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene. Die EORI-Nummer können Sie im Zoll-Portal unter der Dienstleistung "EORI-Nr. Verwaltung" beantragen.
- Melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Warenursprung und Präferenzen" aus.
- Wählen Sie das Formular 0441a "Antrag auf Bewilligung der buchmäßigen Trennung" (bT) aus.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus, fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu und senden Sie den Antrag ab.
- Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags mit Vorgangsnummer können Sie im Zoll-Portal in der Vorgangsübersicht einsehen.
- Im Zoll-Portal können Sie den Bescheid zum Formular 0441a "Antrag auf Bewilligung der buchmäßigen Trennung" (bT) digital abrufen.
In Einzelfällen können Sie den Antrag auch schriftlich per Post einreichen:
-
Verwenden Sie das Formular "Antrag auf Bewilligung der buchmäßigen Trennung (bT)" (Formular 0441a)
- Sie können das Formular elektronisch ausfüllen, müssen es aber ausdrucken und unterschreiben.
- Schicken Sie das ausgefüllte Formular gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
- Sie erhalten eine schriftliche Antwort Ihres Hauptzollamtes.
Hinweise:
- Es empfiehlt sich, Ihr zuständiges Hauptzollamt vor der Antragstellung zu kontaktieren. In einem Gespräch kann es Ihre betrieblichen Abläufe bewerten und gegebenenfalls Anpassungen erörtern.
- In der Regel ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz haben oder in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz hat. Wenn Sie die präferenzrechtlich relevanten Unterlagen an einem Ort aufbewahren, der im Bezirk eines anderen Hauptzollamts liegt, so müssen Sie im Einzelfall die örtliche Zuständigkeit mit dem Hauptzollamt abstimmen.
- Im Einzelfall kann eine Überprüfung Ihrer Betriebsstätten erforderlich sein.