Sie müssen die kostenpflichtige Amtshandlung in der Regel vorher online oder formlos beantragen.
Wenn Sie die kostenpflichtige Amtshandlung online beantragen möchten:
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Rufen Sie das Zoll-Portal auf.
- Um das Zoll-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig unter www.zoll-portal.de registrieren.
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Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. Als Privatperson können Sie zur Anmeldung auch die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihre BundID verwenden.
- Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto oder BundID-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig separat registrieren.
- Füllen Sie den Antrag auf Durchführung einer zollkostenpflichtigen Amtshandlung im Menüpunkt "Dienstleistungen" vollständig aus, fügen Sie gegebenenfalls Anlagen hinzu und senden Sie den Antrag an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. In besonderen Fällen kann sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Amtshandlung richten.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument.
- Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie einen elektronischen Bescheid in Ihren Posteingang im Zoll-Portal.
- Nach der Amtshandlung erhalten Sie einen separaten Kostenbescheid. Zahlen Sie die entsprechende Gebühr.
Wenn Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax schicken möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Zollverwaltung und laden Sie den "Antrag auf Durchführung einer kostenpflichtigen Amtshandlung (Formular 0009)" herunter.
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es per Post, E-Mail oder Fax an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnsitz. In besonderen Fällen kann sich die Zuständigkeit nach dem Ort der Amtshandlung richten.
- Die Zollverwaltung prüft Ihren Antrag.
- Nach der Amtshandlung erhalten Sie einen separaten Kostenbescheid. Zahlen Sie die entsprechende Gebühr.