Sie können den Antrag auf Ausnahme vom Zulassungsverfahren für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben per Post sowie per E-Mail stellen. Bitte gehen Sie wie folgt vor:
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Übermitteln Sie Ihren Antrag dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Papierform sowie elektronisch.
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Die Papierversion senden Sie bitte an folgende Adresse:
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Postfach 11 02 60
10832 Berlin -
Nutzen Sie für die elektronische Version bitte ein geeignetes Speichermedium oder senden Sie diese an folgende E-Mail-Adresse:
poststelle@bvl.bund.de
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Die Papierversion senden Sie bitte an folgende Adresse:
- Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) leitet Ihren Antrag an die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten weiter.
- Das BVL und gegebenenfalls weitere betroffene Mitgliedstaaten geben eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission ab.
- Die EU-Kommission leitet das Verfahren zur Genehmigung der allgemeinen Bezeichnung ein.
- Die Europäische Kommission trifft eine Entscheidung bezüglich der beantragten allgemeinen Bezeichnung.