Den Antrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens können Sie online stellen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf Schlichtung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
- Im Antrag schildern Sie den Sachverhalt und Ihre Forderungen. Zusätzliche Unterlagen können Sie als Anlage hochladen und zusammen mit dem Antrag absenden.
- Die Schlichtungsstelle Post prüft, ob die Voraussetzungen für ein Schlichtungsverfahren vorliegen.
- Wenn der Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestellt wird, ist die Teilnahme für das Postunternehmen Pflicht. In den übrigen Fällen fragt die Bundesnetzagentur zunächst das Postunternehmen, ob es an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt.
- Kommt das Verfahren zustande, hört die Schlichtungsstelle die Streitparteien an und bewertet die von beiden Seiten vorgebrachten Argumente und Belege.
- Das Verfahren wird in den meisten Fällen schriftlich beziehungsweise per E-Mail durchgeführt.
- Nur wenn die Schlichtungsstelle Post es für erforderlich hält und beide Streitparteien zustimmen, kann sie einen Termin ansetzen, in dem der Sachverhalt mündlich erörtert wird.
- Die Schlichtungsstelle Post unterbreitet gegebenenfalls einen konkreten Vorschlag zur Einigung.
- Es besteht für keine Partei eine Verpflichtung, den Einigungsvorschlag anzunehmen. Kommt keine Einigung zustande, endet das Schlichtungsverfahren mit dieser Feststellung.
- Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens.
Sie können Ihren Antrag auch per Brief, E-Mail oder Fax stellen:
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Dazu können Sie das Formular "Antrag auf Schlichtung" auf der Internetseite der Bundesnetzagentur verwenden.