Sie können die Ausnahmegenehmigung online über das Bundesportal, per E-Mail oder per Post beantragen.
Ausnahmegenehmigung online über das Bundesportal beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
- Das BVL prüft Ihre Angaben und Unterlagen und leitet diese an die weiteren zuständigen Behörden weiter.
- Das BVL meldet sich bei Ihnen, wenn weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
- Sie erhalten einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung digital über die Rückkanal-Funktion des Bundesportals oder per Post.
- Darüber hinaus erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid. Dann bezahlen Sie die Gebühren.
Ausnahmegenehmigung per E-Mail oder Post beantragen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Füllen Sie den Antrag online aus und speichern Sie ihn als Druckansicht.
- Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an das BVL. Alternativ können Sie den Antrag und alle notwendigen Unterlagen per Post an das BVL senden.
- Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist.
- Das BVL prüft Ihre Angaben und Unterlagen und leitet diese an die weiteren zuständigen Behörden weiter.
- Das BVL meldet sich bei Ihnen, wenn weitere Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
- Sie erhalten per Post einen Bescheid über das Ergebnis der Prüfung.
- Darüber hinaus erhalten Sie einen gesonderten Gebührenbescheid. Dann bezahlen Sie die Gebühren.