Sie können Ihre Nachweise über den Online-Dienst, per verschlüsselter E-Mail oder auf dem Postweg einreichen.
Wenn Sie Nachweise über den Online-Dienst einreichen:
- Um den Online-Dienst nutzen zu können, benötigen Sie ein ELSTER- Organisationszertifikat und ELSTER-Unternehmenskonto.
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Das KRITIS-Büro des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft Ihre Angaben.
- Falls das KRITIS-Büro während der Prüfung Rückfragen an Sie hat oder Unterlagen nachfordert, meldet es sich per E-Mail bei Ihnen.
- Nach der formellen Prüfung sendet Ihnen das KRITIS-Büro per E-Mail eine Bestätigung und teilt Ihnen darin die neue Frist für Ihren nächsten Nachweis mit.
Wenn Sie Nachweise per verschlüsselter E-Mail einreichen:
- Laden Sie das Nachweisdokument KI auf der Internetseite des BSI herunter.
-
Füllen Sie das Formular aus.
- Sie können das Formular entweder digital ausfüllen
- oder es zunächst ausdrucken und dann ausfüllen.
- Unterschreiben Sie das Formular.
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Senden Sie das Formular sowie Ihre Nachweisunterlagen per E-Mail an das KRITIS-Büro des BSI.
- Das KRITIS-Büro nimmt Ihre Nachweisunterlagen per verschlüsselter E-Mail entgegen.
- Zur Verschlüsselung verwenden Sie das S/MIME-Zertifikat des KRITIS-Büros auf der Internetseite des BSI.
- Die weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren des Online-Dienstes.
Wenn Sie Nachweise auf dem Postweg einreichen:
-
Laden Sie das Nachweisdokument KI auf der Internetseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik herunter.
- Sie können das Formular entweder digital ausfüllen und ausdrucken,
- oder es zunächst ausdrucken und dann ausfüllen.
- Unterschreiben Sie das Formular und ergänzen Sie die notwendigen Nachweisunterlagen.
- Senden Sie Ihren Nachweis an das KRITIS-Büro des BSI.
- Alle weiteren Schritte entsprechen dem Verfahren des Online-Dienstes.