Ihren Schlichtungsantrag können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen.
Bitte nutzen Sie vorzugsweise das Online-Antragsformular.
Um den Antrag online zu stellen:
- Füllen Sie den Online-Antrag der Schlichtungsstelle Telekommunikation auf der Internetseite der Bundesnetzagentur aus und fügen Sie die nötigen Dokumente bei.
- Die Schlichtungsstelle prüft, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens vorliegen.
- Wenn eine Schlichtung möglich ist, erhalten sowohl Sie als auch Ihr Anbieter die Gelegenheit, die jeweilige Sichtweise darzustellen.
- Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig. Daher muss es beendet werden, wenn Ihr Telekommunikationsanbieter seine Teilnahme am Verfahren verweigert.
- Das Verfahren wird in der Regel im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
- In vielen Fällen bietet der Anbieter von sich aus eine individuelle Lösung an, um den Streit beizulegen.
- Wenn der Anbieter keine solche Lösung anbietet, erarbeitet die Schlichtungsstelle einen individuellen Schlichtungsvorschlag, um eine gütliche Einigung zu erreichen.
- Wenn Sie und Ihr Telekommunikationsanbieter den Schlichtungsvorschlag annehmen, beendet die Schlichtungsstelle das Schlichtungsverfahren.
- Wenn die Parteien diesen Vorschlag nicht annehmen, bleibt Ihnen die Möglichkeit offen, zu Gericht zu gehen.
Wenn Sie Ihren Antrag per E-Mail oder per Post stellen wollen:
- Laden Sie das Formblatt "Antrag auf Schlichtung gemäß § 68 Telekommunikationsgesetz" von der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter. Hinweis: Die ergänzenden Erläuterungen aus dem Online-Antrag stehen Ihnen hierbei nicht zur Verfügung.
- Füllen Sie das Formblatt aus und fügen Sie die benötigten Unterlagen bei.
- Schicken Sie Antrag und Unterlagen per E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
- Die weiteren Verfahrensschritte sind dieselben wie beim Online-Verfahren.