Sie müssen den elektronischen Lohnnachweis über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder entsprechende Ausfüllhilfen, zum Beispiel dem SV-Meldeportal, abgeben.
Wenn Sie die Meldung über ein Entgeltabrechnungsprogramm machen:
- Stellen Sie sicher, dass Sie die aktuelle Version Ihres Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
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Wenn Sie die Angaben über die Entgelte Ihrer Beschäftigten übermitteln, benötigen Sie folgende Daten:
- Bezeichnung der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
- Unternehmensnummer bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
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PIN für Lohnnachweis Digital
- Die Zugangsdaten erhalten Sie von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse mit den Mitgliedsunterlagen oder dem Bescheid über die Veranlagung des Unternehmens per Post. Sie können die Zugangsdaten auch nachträglich beantragen.
- Rufen Sie Ihre Stammdaten ab. So wird sichergestellt, dass Sie im weiteren Verfahren nur Lohnnachweise mit korrekter Unternehmensnummer und tatsächlich veranlagten Gefahrtarifstellen an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermitteln.
- Im Entgeltabrechnungsprogramm sind Ihre Unternehmensdaten, wie Betriebsnummer, Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers, Unternehmensnummer und PIN, hinterlegt. Damit rufen Sie die Stammdaten in der Stammdatendatei bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
- Durch den Stammdatenabruf folgert Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, dass Ihr Unternehmen im jeweiligen Beitragsjahr Beschäftigte hat und diese bezahlt.
- Der zuständige Unfallversicherungsträger erwartet nun den elektronischen Lohnnachweis für dieses Beitragsjahr.
- Übernehmen Sie die rückgemeldeten Daten in das Entgeltabrechnungsprogramm. Anschließend überprüfen Sie die Zuordnung aller Beschäftigten zur Gefahrtarifstelle und passen diese gegebenenfalls an.
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Mit dem digitalen Lohnnachweis werden folgende Daten übermittelt:
- Unternehmensnummer beim zuständigen Unfallversicherungsträger
- Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
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bezogen auf die Gefahrtarifstelle:
- beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
- geleistete Arbeitsstunden aller Beschäftigten
- Anzahl der Beschäftigten
Hinweis: Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehrere Abrechnungskreise nutzen, müssen Sie für jeden Kreis die Stammdaten abrufen und die Lohnnachweise melden.
Wenn Sie die Meldung über eine Ausfüllhilfe machen:
- Der Abruf der Stammdaten Ihres Unternehmens erfolgt automatisch unmittelbar bevor Sie den Lohnnachweis abgeben. Eine eigenständige Abfrage ist daher nicht notwendig.