Sie können die Teilnahme am Amateurfunkdienst online oder per Post anzeigen.
Teilnahme online anzeigen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Zur Identifizierung benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, ein Nutzerkonto Bund für natürliche Personen oder ein Elster-Zertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
Teilnahme per Post anzeigen:
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Öffnen Sie die Formblätter auf der Internetseite der BNetzA und füllen Sie es aus. Sie benötigen:
- das Anzeigeformblatt zur Durchführung der Anzeige,
- das Formblatt zur Konfiguration der Amateurfunkanlage
- Drucken und füllen Sie beide Formblätter aus, unterschreiben und senden Sie das Anzeigeformblatt zusammen mit der Darstellung des standortbezogenen Sicherheitsabstands und des kontrollierbaren Bereichs an die Bundesnetzagentur.
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Alle weiteren Unterlagen (siehe §9 Absatz 3 BEMFV) sind bei der ortsfesten Amateurfunkanlage bereit zu halten:
- Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen des § 8 Absatz 2 und 3 BEMFV,
- Antennendiagramme, sofern es sich um handelsübliche Antennen handelt,
- einen Lageplan auf der Grundlage des Bebauungs-, Liegenschafts- oder Flächennutzungsplans, in dem die angrenzenden Grundstücke beziehungsweise Gebäude und deren Nutzung zum Betriebsort der angezeigten Funkanlage sowie die Bereiche, in denen die Grenzwerte nach § 3 BEMFV einzuhalten sind, wiederzugeben sind,
- bei Montage der Sendeantenne auf einem Bauwerk eine Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung (Seitenansicht und Draufsicht) und
- Angabe der Konfiguration der installierten ortsfesten Amateurfunkanlage, einschließlich ihrer Sendeleistung und aller anderen technischen Parameter, die zur Beurteilung der von der Anlage ausgehenden maximalen elektromagnetischen Felder erforderlich sind.
Die Bundesnetzagentur nimmt Ihre Anzeige entgegen.
In begründeten Fällen sowie stichprobenweise prüft die Bundesnetzagentur Ihre Angaben und Unterlagen und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen bei Ihnen.