Eine Funkstörung können Sie online oder per Telefon bei der Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.
Online:
- Prüfen Sie bitte zunächst, dass kein technischer Defekt des Geräts oder ein Bedienfehler vorliegt.
- Wenn Sie weiterhin eine Funkstörung vermuten, rufen Sie die Internetseite des Bundesportals „verwaltung.bund.de“ auf und öffnen Sie das Online-Formular zur Meldung einer Funkstörung. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Dort können Sie auch Angaben zu den Störzeiten machen.
- Falls Sie Aufnahmen haben, die die Störung dokumentieren, beispielsweise Fotos vom gestörten Fernsehbild oder Tonaufnahmen vom gestörten Radioempfang, können Sie diese als Datei hochladen.
- Die BNetzA nimmt anschließend Kontakt mit Ihnen, falls eine Störung vorliegt und vereinbart in der Regel einen Vor-Ort-Termin, um die Störquelle zu ermitteln.
Telefon:
- Prüfen Sie bitte zunächst, dass kein technischer Defekt des Geräts oder ein Bedienfehler vorliegt.
- Rufen Sie die Funkstörungsannahme der BNetzA an.
- Bitte beschreiben Sie am Telefon möglichst genau:
- was wird gestört,
- wie wirkt sich die Störung aus,
- wie häufig und zu welchen Zeiten treten die Störungen auf?
- Die Beschäftigten der Funkstörungsannahme der BNetzA beraten Sie und besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.