Führen Sie vor der Antragstellung bitte Voruntersuchungen zur Verfügbarkeit der von Ihnen beantragten Frequenz durch. Beispielsweise mithilfe von
- Messungen,
- Beobachtungen,
- Empfehlungen,
- Vorgaben,
- der Rücksprache mit örtlichen Funkamateuren und
- den Vorschlägen von Amateurfunkvereinigungen.
Sie können Ihrem Antrag die Stellungnahme einer Amateurfunkvereinigung beifügen, aus der insbesondere ersichtlich ist, weshalb Sie die Frequenzen gewählt haben und welche bereits bestehenden Nutzungen Sie bei der Frequenzwahl berücksichtigt haben. Dies erleichtert der BNetzA das Bearbeiten Ihres Antrags.
Die Zuteilung oder Verlängerung eines Rufzeichens für eine fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstelle können Sie online oder schriftlich per E-Mail oder per Post beantragen.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
-
Sie erhalten
- Ihre Zuteilungsurkunde und
- eine Zahlungsaufforderung.
- Sie überweisen die Gebühr.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
-
Sie können das Formular wahlweise
- direkt online ausfüllen
- oder es herunterladen und dann ausfüllen.
- Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend per E-Mail oder Post an die Bundesnetzagentur.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
-
Die BNetzA sendet Ihnen
- eine Zuteilungsurkunde und
- eine Zahlungsaufforderung.
- Sie überweisen die Gebühr.