Ihre Beschwerde können Sie online oder per Post einlegen.
Wenn Sie die Beschwerde online einlegen möchten:
- Gehen Sie auf die Internet-Seite der Bundesnetzagentur und folgen Sie den Hinweisen.
-
Sie sollten folgende Angaben zu dem unerlaubten Werbeanruf machen können:
- Ihre persönlichen Daten, Datum und Uhrzeit des Anrufes, wenn möglich die im Display Ihres Telefons angezeigte Rufnummer
- Name des Anrufers oder des Unternehmens und die Produkte und/oder Dienstleistungen, für die telefonisch geworben wurde.
- Auskunft darüber, ob Sie vor dem Anruf Ihre Einwilligung gegeben haben, telefonisch beworben zu werden .
- Auskunft, ob Sie eine von Ihnen erteilte Einwilli-gung später widerrufen haben und dennoch weiter angerufen worden sind.
- Eine möglichst genaue Beschreibung des Gesprächsinhalts und -verlaufs.
- Die Bundesnetzagentur prüft den Ihrer Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt.
- Ggf. kommen Sie im weiteren Verlauf des Bußgeldverfahrens als Zeuge in Betracht.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Beschwerde.
- Eine gesonderte Nachricht über den Ausgang des Bußgeldverfahrens erfolgt im Regelfall nicht
- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Internet eine Maßnahmenliste, aus der u.a. die von ihr festgesetzten Bußgelder zu entnehmen sind.
Wenn Sie die Beschwerde per Post einreichen möchten:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
- Sie können die Beschwerde auch formlos mittels E-Mail oder schriftlich als Brief oder Fax einreichen.
- Die Bundesnetzagentur prüft den Ihrer Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt.
- Sie erhalten grundsätzlich keine gesonderte Nachricht über den Ausgang des Bußgeldverfahrens
- Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Internet eine Maßnahmenliste, aus der u.a. die von ihr festgesetzten Bußgeldern zu entnehmen sind.