Die Zulassung zur Teilnahme an der Amateurfunkprüfung können Sie online, per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen
Online-Antrag:
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Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus. Wählen Sie hier auch:
- die gewünschte Prüfungsart,
- den Prüfungsort und
- das Prüfungsdatum.
- Laden Sie gegebenenfalls Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Die BNetzA sendet Ihnen einen Zwischenbescheid und eine Zahlungsaufforderung mit Angabe einer Zahlungsfrist.
- Sie überweisen die Gebühr.
- Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
- Sie legen die Prüfung in der Regel in einer der Außenstellen der BNetzA ab.
- Bestehen Sie die Prüfung, wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
- Sollten Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten nachholen.
Antrag per E-Mail oder Post:
- Gehen Sie auf die Internetseite der BNetzA und öffnen Sie das Antragsformular.
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Sie können das Formular wahlweise
- direkt online ausfüllen
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oder es herunterladen und dann ausfüllen.
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Im Antragsformular wählen Sie auch:
- das Prüfungsdatum.
- den Prüfungsort und
- die gewünschte Prüfungsart,
- Schicken Sie den unterschriebenen Antrag anschließend entweder per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
- Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
- Die BNetzA sendet Ihnen einen Bescheid und eine Zahlungsaufforderung mit Angabe einer Zahlungsfrist.
- Sie überweisen die Gebühr.
- Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin.
- Sie legen die Prüfung in der Regel in einer der Außenstellen der BNetzA ab.
- Bestehen Sie die Prüfung, wird Ihnen die Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
Sollten Sie einen oder mehrere Prüfungsteile nicht bestehen, können Sie diese innerhalb von 24 Monaten nachholen.