Sie können Ihren Antrag online oder per Post übermitteln.
Online-Antrag:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person können Sie alternativ Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter als Unternehmen Ihre Abgabenummer oder als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite geben Sie an, welcher Bescheid überprüft werden soll, und begründen Ihren Antrag.
- Sofern vorhanden, laden Sie ergänzende Unterlagen zu Ihrem Antrag hoch.
Antrag per Post:
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse formlos mit, welcher Bescheid überprüft werden soll.
- Begründen Sie Ihren Antrag und nennen Sie das Datum des Bescheides, der überprüft werden soll.
- Geben Sie in Ihrem Schreiben bitte als Unternehmen Ihre Abgabenummer und als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person Ihre Versicherungsnummer an. Diese Angaben finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Sofern vorhanden, legen Sie Ihrem Antrag bitte ergänzende Unterlagen in Kopie bei und senden alles an die Künstlersozialkasse.
Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben.
Sollten Rückfragen bestehen oder (weitere) Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Bitte antworten Sie auf Rückfragen möglichst umgehend. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid per Post.