Damit Ihre Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung bezahlt werden können, müssen Sie sich mit Ihrer Agentur für Arbeit abstimmen:
- Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater in der Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit.
- In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Ihre berufliche Eignung abgeklärt werden muss oder ob Sie an einer Arbeitserprobung teilnehmen sollten.
- Ist eine Eignungsfeststellung oder Arbeitserprobung (Diagnosemaßnahme) nötig, werden Sie bei einem Anbieter angemeldet, der die Maßnahme im Auftrag der Agentur für Arbeit umsetzt.
- Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können auch online die Unterlagen ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen.
- Ihre Agentur für Arbeit entscheidet über Ihren Antrag. Sie erhalten dann einen Bescheid.