Sie können Ihre Korrekturmeldung online oder per Post übermitteln.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden.
- Sie benötigen ungefähr 5 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Abgabenummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite tragen Sie bitte die korrigierte Entgeltsumme ein und begründen Ihre Korrektur.
Mitteilung per Post:
- Auf der Internetseite der Künstlersozialkasse steht im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter ein "Korrektur-Meldebogen" zur Verfügung.
- Füllen Sie das Formular bitte vollständig aus. Dazu gehört auch, dass Sie die Korrektur begründen.
- Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Künstlersozialkasse. Sie können einen formlosen Antrag bei der Künstlersozialkasse stellen. Bitte begründen Sie in jedem Fall die Korrektur.
Nach Eingang Ihrer Mitteilung prüft die Künstlersozialkasse Ihre Angaben. Sollten Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen benötigt werden, setzt sich die Künstlersozialkasse per Post mit Ihnen in Verbindung. Wenn Ihre korrigierte Meldung nachvollziehbar ist:
- Sie erhalten von der Künstlersozialkasse eine neue Abrechnung.
- Ergibt sich aus der neuen Abrechnung eine Nachzahlung, müssen Sie diese an die Künstlersozialkasse zahlen.
- Sollte sich aus der neuen Abrechnung ein Guthaben für Sie ergeben, erstattet die Künstlersozialkasse diesen Betrag in der Regel automatisch auf Ihr Konto.
Wenn Ihre korrigierte Meldung nicht nachvollziehbar ist:
- Sie erhalten einen Bescheid, in dem die Künstlersozialkasse eine Korrektur der Abrechnung ablehnt.